§ 1 Rechtliche Grundlagen
Kleinfeldturniere werden nach den offiziellen Spielregeln der FIFA, den Bestimmungen der Satzung und Ordnungen des BFV und nach Vorgaben dieser Richtlinie durchgeführt.
§ 2 Veranstalter
Das Kleinfeldturnier wird organisiert und durchgeführt vom Stammtisch S & F '15 n.e.V.
§ 3 Durchführung von Turnieren
(1) Die Leitung und Durchführung eines Turniers obliegt dem Veranstalter.
(2) Über Vorkommnisse - ausgenommen alle Entscheidungen des Schiedsrichters - entscheidet die Turnierleitung.
§ 4 Turniermodus
Den Turnierablauf legt der Stammtisch S & F '15 unter Berücksichtigung dieser Richtlinie fest. Turniere müssen nach einem Zeitplan ablaufen. Die Reihenfolge der Spiele und die evtl. auszutragenden Entscheidungsspiele, Verlängerungen und Strafstoßschießen müssen als Spielplan am Veranstaltungsort ausgehängt werden.
§ 5 Spielberechtigung:
Vor Turnierbeginn ist eine Liste mit allen Spielern einer Mannschaft bei der Turnierleitung einzureichen. Alle Spieler der vorab angemeldeten Mannschaften sind spielberechtigt.
§ 6 Spielfeldaufbau
Spielfeld: Kleinfeld
Größe: Länge: ca. 45 bis 70 m; Breite: ca. 30 bis 45 m Strafraum: 10-12 x ca. 25 m; Strafraummarke: 9 m; Tor: 5x2m
(1) Als Spielfeld soll eine Spielfeldfeldhälfte des normalen Spielfeldes quer verwendet werden.
(2) Die Länge der Seitenlinien muss in jedem Falle die Länge der Torlinie übertreffen.
(3) Mittellinie, Strafraum, Anstoß- und Strafstoßpunkt sind zu kennzeichnen.
(4) Die Spielfeldbegrenzungen können auch abgesteckt werden (Fahnen, Hütchen und dergleichen).
(5) Es dürfen nur bewegliche Tore verwendet werden, die gegen Umfallen gesichert sind. Ohne ausreichende Sicherung der Tore darf nicht gespielt werden.
§ 7 Zahl der Spieler/-innen
Eine Mannschaft darf pro Spiel maximal 15 Spieler/-innen einsetzen. Zu jeder Mannschaft, die sich auf dem Spielfeld befindet, gehören sechs Spieler/-innen einschließlich Torwart. Bei Spielbeginn müssen mindestens drei Feldspieler/-innen und ein Torwart anwesend sein. Ausgewechselte Spieler/-innen können auch wieder eingewechselt werden. Das Auswechseln von Spieler/-innen (fliegender Wechsel) ist über die eigene Torauslinie gestattet, wo sich auch die Ersatzbänke befinden. Das Spielfeld darf nur hier verlassen und betreten werden. Ausgenommen hiervon sind Verletzungsauswechslungen. Ein Torwartwechsel kann nur während einer Spielruhe erfolgen. Das Verlassen und das Betreten des Spielfeldes sollte immer von derselben Stelle erfolgen.
§ 8 Ausrüstung der Spieler/-innen
Die zwingend vorgeschriebene Ausrüstung eines Spielers besteht aus den folgenden einzelnen Gegenständen: Trikot mit Ärmel, kurze Hose, Stutzen, Schienbeinschoner und Schuhe. Torhüter dürfen Trainingshosen oder auch Király-Hosen tragen.
§ 9 Spielzeit
Die Dauer der einzelnen Spiele beträgt in der Gruppenphase zehn Minuten. Ab der Finalrunde gilt eine Spielzeit von 15 Minuten. Bei den beiden Finalspielen (Spiel um Platz 3, Spiel um Platz 1) gilt eine Spieldauer von 2 x 10 Minuten. Während der Halbzeit der beiden Finalspiele bedarf es eines Seitenwechsel.
§ 10 Schiedsrichter
Jeder Spieler, der den Schiedsrichter angreift oder beleidigt, wird des Feldes verwiesen. Jeder Spieler, der gegen eine Schiedsrichter- Entscheidung protestiert, wird verwarnt.
§ 11 Spielbestimmungen/-regeln:
(1) Die Abseitsregel ist aufgehoben.
(2) Beim Anstoß und bei Spielfortsetzungen (Ausnahme Schiedsrichterball) müssen die Spieler der gegnerischen Mannschaft mindestens 5 m vom Ball entfernt sein.
(3) Bei der Ausführung von Strafstößen müssen alle Feldspieler mit Ausnahme des Strafstoßschützen im Spielfeld außerhalb des Strafraumes und mindestens 5 m vom Ausführungspunkt entfernt sein.
(4) Aus einem Eckstoß kann ein Tor direkt erzielt werden.
(5) Alle abgebrochenen/ausgefallenen Spiele werden mit 2:0 Toren bzw. mit dem günstigeren Ergebnis zum Zeitpunkt des Abbruchs gewertet.
(6) Die Mannschaften, die einen Spielabbruch verschulden, sind von der weiteren Teilnahme am Turnier ausgeschlossen.
(7) Sind nach den Gruppenspielen zwei Mannschaften punktgleich, entscheidet zunächst die Tordifferenz aus der Gesamttabelle. Ist diese gleich, so entscheidet die Anzahl der mehr erzielten Tore aus der Gesamttabelle. Ist dies ebenfalls gleich, so entscheidet das Spielergebnis des direkten Vergleichs. Endete dieses Spiel unentschieden, so wird die weiterkommende Mannschaft anhand der Anzahl der bestellten Goaßmaßn ermittelt. Ist dies gleich, so entscheidet letztendlich die Turnierleitung durch Losverfahren.
(8) Bei drei oder mehr betroffenen Mannschaften wird ein Lattenschießen durchgeführt. Da dieser Fall äußerst selten eintreten wird, obliegt es der Entscheidung der Turnierleitung, welche Mannschaft zuerst anfangen darf. Die Mannschaften treten pro Durchgang abwechselnd nacheinander an. Geschossen wird von einer Distanz aus neun Metern. Sobald in einem Durchgang ein Schütze die Latte auf direktem Wege, d.h. ohne Berührung des Bodens oder sonstiger Gegenstände, trifft, muss seine Mannschaft in dem darauf folgenden Durchgang nicht mehr antreten. Es sei denn, alle Schützen dieses Durchgangs treffen, so wird ein weiterer Durchgang gespielt. Die Platzierung erfolgt anhand der Anzahl getroffener Latten.
(9) Das Lattenschießen zur Spielentscheidung wird analog der offiziellen Bestimmungen des Bolzplatzkataloges durchgeführt.
Ausnahme: Jeder Verein benennt 5 Spieler/-innen aus dem Kader. Ist nach Beendigung des ersten Durchganges noch keine Entscheidung gefallen, setzen die gleichen sechs Spiele/-innen das Lattenschießen bis zur Entscheidung fort. Verletzt sich ein Spieler beim Lattenschießen, muss die Spiel erzahl beider Mannschaften auf die gleiche Zahl reduziert werden.
(10) Auf jeder Seite des Spielfeldes sind neben den Toren je Bänke für Auswechselspieler, Trainer und Betreuer aufzustellen.
(11) Im Übrigen gelten die vom BFV und DFB anerkannten Fußballregeln.
§ 12 Persönliche Strafen
Die Schiedsrichter können persönliche Strafen (Verwarnung, gelb-rote Karte und rote Karte, sowie eine Zeitstrafe) aussprechen. Nach einem Feldverweis (gelb-rote Karte, rote Karte, Zeitstrafe) muss die betreffende Mannschaft fünf Minuten mit einem Spieler weniger weiterspielen. Der mit gelb-roter Karte belegte Spieler darf am nächsten Spiel seiner Mannschaft wieder teilnehmen (Matchstrafe).
§ 13 Sportgerichtbarkeit
Im Falle einer roten Karte während eines Turnierspiels entscheidet die Turnierleitung über die weitere Teilnahme des Spielers am Turnier, wobei der Spieler mindestens das nächste Spiel aussetzen muss.
§ 14 Turnierleitung
Die Anordnungen der Turnierleitung sind für alle Beteiligten verbindlich. Einspruchsmöglichkeiten bestehen nicht.
§ 15 Inkrafttreten
Diese Richtlinie tritt mit der amtlichen Veröffentlichung in Kraft.
Stand: 20.05.2024